Blick auf den Fassadenbrandprüfstand während einer Prüfung von Holzfassadenelementen

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick und umfangreiche Informationen über die unterschiedlichen Fassadenbrandprüfungen, die wir als MFPA Leipzig GmbH, in unserem Geschäftsbereich Baulicher Brandschutz für Sie als Leistung zur Verfügung stellen.  Dabei können wir Fassadenbrandprüfungen nach unterschiedlichen Normen und Vorgaben durchführen. Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen Prüfbericht zusammengefasst.

Ihr Ansprechpartner

M. Sc. Nick Neumann

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Übersicht Fassadenbrandprüfungen 

Fassadenbrandprüfung nach DIN 4102-20

Bei dieser Fassadenbrandprüfung handelt es sich um ein Prüfverfahren zur Bewertung des Brandverhaltens von Außenwandbekleidungen Das Prüfverfahren eignet sich zur Bewertung des Widerstands des Sturzes bzw. der Brandschutzmaßnahmen im Sturzbereich und wird zur Verifikation der Baustoffklasse „Schwerentflammbar“ verwendet.

Geprüft wird modellhaft die Beanspruchung der Fassade durch Flammen, die aus einer Wandöffnung schlagen. Ziel ist es, festzustellen, welchen Beitrag die Außenwandbekleidung zur Brandausbreitung an der Fassade leistet.

Dazu wird eine Gebäudeinnenecke nachgebaut. Die Öffnung, auch Brandkammer genannt, ist dabei direkt in der Ecke angeordnet. In der Brandkammer wird ein Gasbrenner (340 kW) platziert. Während der Prüfungsdurchführung wird die Brandausbreitung sowohl messtechnisch als auch visuell erfasst. Die Resultate werden in einem Prüfbericht zusammengefasst.

Die Ergebnisse der Brandprüfung können in Zulassungsverfahren gemeinsam mit weiteren Brandprüfergebnissen als Grundlage zur Bewertung der Schwerentflammbarkeit von Außenwandbekleidungen verwendet werden.

Je nach Verlauf der Prüfung und Variationsmöglichkeiten der zu bewertenden Konstruktion kann bereits ein Versuch ausreichen.

Die Prüfzeit beträgt 20 Minuten. In dieser Zeit wird der Prüfkörper einer direkten Beflammung ausgesetzt. Nach Ablauf der Prüfzeit schließt sich eine Beobachtungszeit von mindestens 40 Minuten bis maximal 15 Stunden an.

Der Gasbrenner mit einer Wärmfreisetzungsrate von 340 kW (ehe. 30 kg Holzkrippe) steht in einer Brandkammer am Boden des Prüfstands. Die Flammen schlagen aus der ein Meter hohen und breiten Öffnung auf den Sturz und beanspruchen den darüber liegenden Bereich der Außenwandbekleidung.

Der Prüfkörper wird als Innenecke ausgebildet, wobei die sichtbare Fläche des langen Schenkels eine Breite von mindestens 2,0 m und die sichtbare Breite des schmalen Prüfkörperflügels mindestens 1,0 m betragen muss. Die Höhe des Prüfkörpers beträgt mindestens 5,5 m. Eine Beschränkung der Dicke existiert nicht. Diese richtet sich nach der zu untersuchenden Außenwandbekleidung.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem ausführlichen Prüfbericht dargestellt. Im Prüfbericht enthalten sind eine detaillierte Beschreibung des Prüfaufbaus, die Temperaturen an und in der Fassade, Beobachtungen der Flammenausbreitung oder des brennenden Abtropfens und das Schadensbild nach Beendigung des Versuchs. Zusätzlich wird jeder Versuch kontinuierlich durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert.

Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen ergänzend in Verbindung mit der Bewertung der verwendeten Baustoffe und des Außenwandbekleidungssystems nach DIN 4102-1 bzw. nach DIN EN 13501-1 als Grundlage für die Beurteilung des Brandverhaltens von Außenwandbekleidungssystemen einschließlich der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen wie Brandsperren.

Zu den geprüften Außenwandwandbekleidungen gehören vor allem Wärmedämmverbundsysteme und vorgehängte, hinterlüftete Fassaden. Aber auch Photovoltaikanlagen, Werbeelemente, Folien, Verschattungselemente sowie Bauarten wie zweischaliges Mauerwerk oder Schalungsbausteine wurden bereits untersucht.

Fassadenbrandprüfung nach EDIN 4102-24 oder MVV-TB, Anhang 6 (Sockelbrandszenario)

Bei dieser Fassadenbrandprüfung handelt es sich um ein Prüfverfahren zur Bewertung des Brandverhaltens von Außenwandbekleidungen bei einer Brandeinwirkung in unmittelbarer Nähe des Fassadenfußes (Sockelbrand). Es dienst insbesondere zur Bewertung des Widerstands des Sockels bzw. der Brandschutzmaßnahmen im Sockelbereich, welches aber auch zur Verifikation der Baustoffklasse „Schwerentflammbar“ verwendet wird.

Geprüft wird im originalmaßstäblichen Versuch die Beanspruchung der Fassade durch Flammen, die von unmittelbar an der Fassade stehenden Müllcontainern verursacht wurden. Ziel ist es, festzustellen, welchen Beitrag die Außenwandbekleidung zur Brandausbreitung an der Fassade leistet.

Dazu wird eine Gebäudeinnenecke nachgebaut. Die brennende Holzkrippe (200 kg) davor simuliert den Brand. Während der Prüfungsdurchführung wird die Brandausbreitung sowohl messtechnisch als auch visuell erfasst. Die Resultate werden in einem ausführlichen Prüfbericht zusammengefasst.

Die Ergebnisse der Brandprüfung können in Zulassungsverfahren gemeinsam mit weiteren Brandprüfergebnissen als Grundlage zur Bewertung der Schwerentflammbarkeit von Außenwandbekleidungen verwendet werden.

Je nach Verlauf der Prüfung und Variationsmöglichkeiten der zu bewertenden Konstruktion kann bereits ein Versuch ausreichen.

Die Prüfzeit beträgt mindestens 25 Minuten. In dieser Zeit wird der Prüfkörper einer direkten Beflammung durch eine Holzkrippe ausgesetzt. Nach Ablauf der Prüfzeit schließt sich eine Beobachtungszeit an. Die Beobachtungszeit endet frühestens 60 Minuten nach Prüfbeginn.

Die 200 kg schwere Holzkrippe steht auf dem Boden in der Innenecke des Prüfstands. Die Flammen beanspruchen den darüber liegenden Bereich der Außenwandbekleidung.

Der Prüfkörper wird als Innenecke ausgebildet. Der lange Schenkel hat eine Mindestlänge von 4,0 m, die Breite des kurzen Schenkels beträgt mindestens 2,0 m. Die Höhe des Prüfkörpers beträgt mindestens 9,8 m. Eine Beschränkung der Dicke existiert nicht. Diese richtet sich nach der zu untersuchenden Außenwandbekleidung.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem ausführlichen Prüfbericht dargestellt. Im Prüfbericht enthalten sind eine detaillierte Beschreibung des Prüfaufbaus, die Temperaturen an und in der Fassade, Beobachtungen der Flammenausbreitung oder des brennenden Abtropfens und das Schadensbild nach Beendigung des Versuchs. Zusätzlich wird jeder Versuch kontinuierlich durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert.

Seit den Jahr 2016 ist ein Nachweis nach dem Sockelbrandprüfverfahren im Rahmen des Zulassungsverfahrens für EPS-basierte Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) notwendig, wenn von

den vom DIBt festgelegten Standard-Brandschutz-Ertüchtigungsmaßnahmen abgewichen werden soll. Das heißt, soll beispielsweise eine andere Art von Brandriegeln, eine abweichende Zahl von Brandriegeln oder ein neuartiger EPS-Dämmstoff zugelassen werden, muss eine entsprechende Sockelbrandprüfung durchgeführt werden.

Die Standard-Brandschutzmaßnahmen sind in dem Bericht „WDVS mit EPS-Dämmstoff. Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens von als „schwerentflammbar“ einzustufenden Wärmedämmverbundsystemen mit EPS-Dämmstoff“ vom DIBt vom 27. Mai 2015 niedergeschrieben.

Das Sockelbrandprüfverfahren wird aktuell im Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Technischen Regel A.2.2.1.5 geregelt und soll in eine Norm (Entwurfstitel DIN 4102-24) überführt werden. Derzeit findet es nur Anwendung bei nationalen Zulassungen EPS-basierter WDVS.

Fassadenprüfung nach BS 8414-1

Bei dieser Fassadenbrandprüfung handelt es sich um ein Prüfverfahren zur Bewertung des Brandverhaltens von Außenwandbekleidungen auf Mauerwerk.

Simuliert wird hierbei ein voll entwickelter Raumbrand, dessen Flammen die Fassade durch eine Fensteröffnung beanspruchen. Ziel des Verfahrens ist es, die Außenwandbekleidung auf ihren Beitrag zur Brandausbreitung an der Fassade sowie deren Durchbrandgefahr zu ermitteln.

Dazu wird eine Innenecke nachgebaut. Die Öffnung, auch Brandkammer genannt, ist in der Ecke angeordnet. In der Brandkammer wird eine Holzkrippe (400 kg) platziert. Während der Prüfungsdurchführung wird die Brandausbreitung sowohl messtechnisch als auch visuell erfasst. Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen Prüfbericht zusammengefasst.

Je nach Verlauf der Prüfung und Variationsmöglichkeiten der zu bewertenden Konstruktion kann bereits ein Versuch ausreichen.

Die Prüfzeit beträgt 30 Minuten. In dieser Zeit wird der Prüfkörper einer direkten Beflammung ausgesetzt. Nach Ablauf der Prüfzeit schließt sich eine Beobachtungszeit von weiteren maximal 30 Minuten an.

Die 400 kg Holzkrippe steht in einer Brandkammer am Boden des Prüfstands. Die Flammen schlagen aus der ein Meter hohen und breiten Öffnung auf den Sturz und beanspruchen den darüber liegenden Bereich der Außenwandbekleidung.

Der Prüfkörper wird als Innenecke ausgebildet, wobei die sichtbare Fläche des langen Schenkels eine Breite von mindestens 2,4 m und die sichtbare Breite des schmalen Prüfkörperflügels mindestens 1,2 m betragen muss. Die Höhe des Prüfkörpers beträgt mindestens 8,0 m. Eine Beschränkung der Dicke existiert nicht. Diese richtet sich nach der verwendeten Außenwandbekleidung.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem ausführlichen Prüfbericht dargestellt. Im Prüfbericht enthalten sind eine detaillierte Beschreibung des Prüfaufbaus, die Temperaturen an und in der Fassade, Beobachtungen der Flammenausbreitung oder des brennenden Abtropfens und das Schadensbild nach Beendigung des Versuchs. Zusätzlich wird jeder Versuch kontinuierlich durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert.

Die Klassifizierung erfolgt nach BRE 135. Die Ergebnisse der Prüfung nach BS 8414-1 dienen der Einschätzung des Brandverhaltens sowohl von WDVS als auch VHF Außenwandbekleidungssystemen einschließlich der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen wie Brandriegel oder Brandsperren. Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterien externe Brandausbreitung, interne Brandausbreitung und mechanische Leistungsfähigkeit. Die Klassifizierung erfolgt lediglich für das untersuchte Außenwandbekleidungssystem.