Die Beurteilung von Bestandsbauwerke bzw. Bauwerksteilen in baustofflicher, statisch-konstruktiver, brandschutztechnischer und bauphysikalischer Sicht ist nicht nur im Zuge von Erhaltungs- und Umnutzungsmaßnahmen erforderlich. Wir werden auch in Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen und im Rahmen der Beweissicherung gerufen.
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