Bekanntgabe als Messstelle nach §29b BImSchG
Die MFPA Leipzig GmbH ist durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bundesweit als Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG für die Ermittlung von Geräuschen (Gruppe V) sowie für die Ermittlung von Erschütterungen (Gruppe VI) benannt.
Die Bescheide finden Sie nachstehend.