Die MFPA Leipzig GmbH erlaubt die Verwendung von MFPA Qualitätssiegeln „Geprüfte Qualität“ und „Überwachte Qualität“ nach Beantragung, sofern einer der nachfolgenden Punkte zutrifft:

  • Die MFPA Leipzig GmbH hat für Ihr Bauprodukt bzw. Ihre Bauart alle notwendigen Prüfungen durchgeführt und die erforderlichen Leistungsmerkmale wurden dabei erreicht.
  • Die MFPA Leipzig GmbH überwacht in regelmäßigen Abständen Ihre werkseigene Produktionskontrolle (WPK) mit positivem Ergebnis.

I. Qualitätssiegel für Produkte

In Verbindung mit Ergebnisberichten unterstreicht dieses Qualitätssiegel, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Normen gefertigt wurde und alle Anforderungen dieser Normen erfüllt.

II. Qualitätssiegel für die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle

Die MFPA Leipzig GmbH überwacht Ihre werkseigene Produktionskontrolle in regelmäßigen Abständen und bescheinigt Ihnen die positive Einhaltung aller Bestimmungen. Zusätzlich zu bauordnungsrechtlich relevanten Zeichen können Sie mit dem Siegel „Überwachte Qualität“ werben und Ihre Kunden von der kontinuierlichen Qualität Ihrer Produktion überzeugen.

Antrag MFPA Qualitätssiegel

Geprüfte und überwachte Qualität!

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Geprüfte Qualität MFPA Siegel
Überwachte Qualität MFPA Siegel

Bestimmungen für die Verwendung

Das Qualitätssiegel ersetzt kein gesetzlich vorgeschriebenes Konformitätszeichen, wie z.B. das CE- oder Ü-Zeichen. Es ist auch kein Zeichen, welches das Produkt für eine besondere Verwendung zulässt.

Die Verwendung des durch die MFPA Leipzig GmbH erteilten Qualitätssiegels auf dem Produkt, in Prospekten, Broschüren, im Internet oder ähnlichen Medien ist gestattet, wenn es in einer direkten Verbindung mit dem geprüften/überwachten Produkt oder der werkseigenen Produktionskontrolle steht. Änderungen des Inhalts sind untersagt, die Größe kann frei skaliert werden.

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass das Produkt in Übereinstimmung mit geltenden europäischen Normen gefertigt/überwacht wird und durch die Prüfung/Überwachung an der MFPA Leipzig GmbH nachweislich alle Anforderungen dieser Normen erfüllt.

Die allgemeine Nutzung (z.B. auf Geschäftsbriefen) ohne den direkten Bezug zu dem auf dem Qualitätssiegel genannten und geprüften/überwachten Produkt ist untersagt.

Die Gültigkeit des MFPA Leipzig GmbH-Qualitätssiegel ist zwingend an die Gültigkeit des Ergebnisberichtes oder des Überwachungsvertrages gebunden, beträgt jedoch höchstens 5 Jahre. Mit Ablauf des Gültigkeitsdatums des Berichtes/mit Erlöschen des Vertrages

a) muss das Qualitätssiegel unverzüglich von sämtlichen o.g. Medien entfernt werden oder

b) kann die Berechtigung, mit dem Qualitätssiegel zu werben, auf Antrag verlängert werden.

 

Die MFPA Leipzig GmbH kann die Verwendung des Qualitätssiegels jederzeit untersagen oder weitere Bestimmungen für die Nutzung ergänzen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des MFPA Leipzig GmbH-Qualitätssiegels besteht nicht. Darüber hinaus gelten ergänzend die AGB der MFPA Leipzig GmbH.