Tunnelbauwerke sind während der Nutzung verschiedenen Beanspruchungen ausgesetzt. Neben den dauerhaften bzw. häufig wiederkehrenden Einwirkungen kann es auch zu außergewöhnlichen Belastungssituationen kommen. Dazu zählt u.a. der Brandfall. Auch bei dieser enormen Beanspruchung muss die Sicherheit im und am Bauwerk für eine ausreichend lange Zeit gewährleistet sein. Um den baulichen Brandschutz zu verbessern, sind alle neu zu errichtende Straßentunnelbauwerke (Gewölbe, Wände, Decken und ggf. Zwischendecken) mit Polypropylen-Faserbeton (PP-Faserbeton) gemäß ZTV-ING – Teil 5 Tunnelbau auszuführen.

Die MFPA Leipzig GmbH betreut betontechnologisch die Ausführung des PP-Faserbetons im Auftrag des Bauherren oder der bauausführenden Firma. Die gutachterliche Betreuung beinhaltet dabei u.a. Leistungen der Überwachung und Prüfungen von Musterbauteilen, die Unterstützung bei der Erarbeitung und Prüfung von Qualitätssicherungsplänen sowie die Überwachung der Ausführung und Durchführung von Kontrollprüfungen. Im Rahmen von Kontrollprüfungen  werden bspw.

  • die Prüfung des Ausbreitmaßes gemäß DIN EN 12350-3,
  • die Prüfung des Frischbetonluftgehalts gemäß DIN EN 12350-7,
  • der PP-Faserauswaschversuch im Frischbeton gemäß öbv Richtlinie „Erhöhter baulicher Brandschutz für unterirdische Verkehrsbauwerke aus Beton“
  • die Bestimmung der Filtratwassermenge gemäß ÖVBB Merkblatt Weiche Betone
  • der Nachweis der PP-Fasern aus dem Festbeton gemäß ZTV-ING in Verbindung mit öbv Richtlinie „Erhöhter baulicher Brandschutz für unterirdische Verkehrsbauwerke aus Beton“
  • die Ermittlung der Druckfestigkeit nach DIN EN 12390-3

durchgeführt.

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