Prüfung von Abdichtungen im Übergang auf wasserundurchlässige Bauteile wie z.B. Abdichtungen mit adhäsivem Verbund, Klemmverbindungen, Fugenbänder oder Anschlussbänder auf WU Betonbauteile, Anschlüsse an Lichtschächte etc. Beantragung und Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses – abP - gemäß M VV TB, lfd. Nr. C 3.30 (ehemals C 3.25 / PG-ÜBB) möglich.