Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

Prüfverfahren zur experimentellen Ermittlung der Tragfähigkeit/Absturzsicherheit von absturzsichernden Verglasungen (TVG, ESG, Floatglas, VSG, VG, MIG) infolge stoßartiger Beanspruchungen. - Nachweis der Stoßsicherheit von Verglasungen durch Bauteilversuch nach Anhang A der DIN 18008-4 (Pendelschlagversuch mit Zwillingsreifen und Durchdringungsprüfung); Nachweis der Stoßsicherheit von linienförmigen und punktförmigen Lagerungskonstruktionen (Klemmleisten, Glasfalzanschläge, Tellerhalter) nach Anhang D der DIN 18008-4; Nachweis eines Kantenschutzes durch Bauteilversuch (Nachweis der Stoßsicherheit nach Beanspruchung des Kantenschutzes) nach Anhang E der DIN 18008-4. Für absturzsichernde Verglasungen mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit als Bauart kann gemäß der laufenden Nummer C4.12 der VVTB ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als Verwendbarkeitsnachweis ausgestellt werden.

DIN 18008-4, Anhang A, Anhang D, Anhang E
Dipl.-Ing. (FH) Volker Ahnert, M.Sc.
0341-6582-151
v.ahnert@mfpa-leipzig.de

Tragkonstruktionen und Schallschutz
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