Prüfung von flüssig aufzutragenden, bahnenförmigen oder plattenförmigen Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen (AIV). Beantragung und Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses – abP - gemäß MVV TB, lfd. Nr. C 3.27 möglich.