Die MANTELVERORDNUNG zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) tritt ab dem 01. August 2023 in Kraft. Ziel der Ersatzbaustoffverordnung ist u.a. das Erreichen einer höheren Recyclingquote sowie eine Verbesserung der Akzeptanz bei der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe durch bundeseinheitliche Regelungen zur Güteüberwachung. --- Mineralische Ersatzbaustoffe sind: • Bodenmaterialien, Baggergut, Recycling-Baustoffe, Aschen; • mineralische Baustoffe, die als Abfall oder als Nebenprodukt in Aufbereitungsanlagen hergestellt werden oder bei Baumaßnahmen anfallen; • unmittelbar oder nach Aufbereitung für den Einbau in technische Bauwerke geeignet und bestimmt. --- Um den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke oder Verfüllungen zu erleichtern, soll die Güteüberwachung nach der Ersatzbaustoffverordnung dafür sorgen, dass Betreiber von Aufbereitungsanlagen mineralischer Ersatzbaustoffe gütegesicherte Produkte in den Umlauf bringen, vorzugsweise für Anwendungen im Tiefbau, den Bau von Straßen bzw. Schienenverkehrswegen, die Herstellung befestigter Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle. --- Gern unterstützen wir Sie dabei mit einer fachspezifischen Beratung zu erforderlichen Eignungsnachweisen, zur werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung (FÜ) sowie den notwendigen material- und bautechnischen Prüfungen an Ersatzbaustoffen. --- Als anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra 15 und als ÜZ-Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17065 stehen wir Ihnen mit unseren umfangreichen Erfahrungen bei der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten (z.B. recyklierten Gesteinskörnungen) und recyklierten Baustoffen für den Erd- und Straßenbau zur Verfügung.