Wir sind als anerkannte ÜZ-Stelle nach Landesbauordnung sowie als akkreditierte Zertifizierungsstelle nach europäischer Bauproduktenverordnung hoheitlich beliehen. Wir führen Fremdüberwachungen, Inspektionen und Zertifizierungsverfahren durch.
Die Überwachung und Zertifizierung ist notwendig für Bauprodukte und Bauarten gemäß MVV TB, Teil C 2, im Rahmen der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen und EADs und als Nachweis der Konformität in Abhängigkeit des AVCP-Systems. Auch im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBG) sowie allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) und allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) sind Überwachungen und Zertifizierungsverfahren notwendig.
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